Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Und meistens ist es ohne Erlaubnis keine gute Idee. Hier ist die Rechtslage, so wie ich sie nach über einem Jahrzehnt an verlassenen Orten verstanden habe.
Auch ein verlassenes Gebäude hat einen Eigentümer.
Auch ein verlassenes Gebäude hat einen Eigentümer. Wer ein befriedetes Grundstück oder Gebäude ohne Erlaubnis betritt, kann den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB erfüllen. Verfolgt wird das in der Regel nur auf Antrag des Eigentümers, aber es kann trotzdem teuer werden: Bußgeld, Strafanzeige, Schadensersatz.
Und dann die Gefahren: Einsturzgefahr, Asbest, ungesicherte Schächte. Selbst wenn der Eigentümer keine Anzeige erstattet, das Risiko bleibt.
Mit Erlaubnis. Das klingt simpel, und das ist es oft auch. Viele Eigentümer, Verwalter oder Kommunen gestatten Besuche auf Anfrage. Manche freuen sich sogar, dass sich jemand für die Geschichte ihres Gebäudes interessiert.
Daneben gibt es offiziell zugängliche Orte: Industriedenkmäler mit Führungen, Fototage, Open-Access-Gelände. So sind alle Aufnahmen für meine Bücher und diese Seite entstanden. Wer fragt, kommt weiter als wer einbricht.
Aufnahmen, die rechtmäßig entstanden sind, dürfen grundsätzlich veröffentlicht werden. Bei erkennbaren Privatgrundstücken spielen Persönlichkeits- und Eigentumsrechte eine Rolle, vor allem wenn das Gebäude von außen klar identifizierbar ist.
Im Zweifel: Eigentümer fragen. Lieber eine E-Mail zu viel als ein Abmahnschreiben im Briefkasten.
Zum Schutz der Orte vor Vandalismus und zum Schutz der Besucher. Die ausführliche Erklärung findest du in einem eigenen Beitrag.
Dieser Beitrag gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen wieder, er ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt oder der direkte Draht zum Eigentümer.